ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der makai Europe GmbH – nachstehend “Agentur“ genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend „Kunde“ genannt.

1.2 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Erbringung von Agenturleistungen in folgenden Bereichen: Events, Promotion, Konzeptentwicklung, Fundraising und Medienproduktion für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber.
Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Agentur sie schriftlich bestätigt.

2. Angebote und Vertragsschluss

Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

3. Liefer- und Leistungszeit

3.1 Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

3.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei den Lieferanten der Agentur oder deren Unterlieferanten eintreten – hat die Agentur auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Agentur, die Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Leistungszeit oder erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag durch die Agentur oder den Auftraggeber, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

3.4 Auf die genannten Umstände kann sich die Agentur nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

3.5 Die Lieferverpflichtungen der Agentur sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

3.6 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

3.7 Von der Agentur zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der Agentur bestätigt wird.

3.8 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe der Agentur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

4. Vertragsdurchführung

4.1 Grundlage der Agenturarbeit bilden das Briefing und/oder der schriftliche Arbeitsauftrag des Kunden.
Wird das Briefing mündlich erteilt, wird das entsprechende Protokoll zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

4.2 Die Agentur übergibt innerhalb von 2 Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Kunden Protokolle. Diese Protokolle sind für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren 2 Arbeitstagen widersprochen wird.

5. Vergütung

5.1 Es gilt jeweils die schriftlich vereinbarte Vergütung. Die Agentur kann ab einem Auftragswert von 5.000,- € auf eine Anzahlung bei Auftragserteilung bestehen.
Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz- Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

5.2 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

5.3 Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.

5.4 Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

6. Nutzungsrecht

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Arbeitsauftrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder in sonstiger Weise über die Ware zu verfügen.

8. Nutzungshonorar

Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie: räumliche Ausdehnung, zeitliche Ausdehnung, inhaltliche Ausdehnung oder Einsatz in anderen Werbeträgern berechnet die Agentur ein zusätzliches Nutzungshonorar für die Dauer von längstens 3 Jahren, und zwar für das 1. Jahr in Höhe von 50 %, für das 2. Jahr 25 % und für das 3. Jahr 15 % der jeweils schriftlich vereinbarten Vergütung.

9. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich des Briefings oder sonstiger Anweisungen sind ausschließlich für die Agentur bestimmt. Dieser ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

10. Haftung

10.1 Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Agentur in demselben Umfang.
Die Regelung des vorstehenden Absatzes (10.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Von der Agentur gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mangelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

12. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

12.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.

12.3 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.